1. Vertragsstörungen: Die vereinbarten Gastspiele sind Fixtermine,
2. Bei Absage der Veranstaltung wird folgende Konventionalstrafe vereinbart:
Stornogebühren pauschal 100,00 € (netto) bzw. die Anzahlung in Höhe von 30 %
oder bei folgenden Voraussetzungen:
8 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % Gesamtsumme
4 Wochen vor der Veranstaltung: 75 % Gesamtsumme
2 Wochen vor der Veranstaltung: 100 % Gesamtsumme
bei außergewöhnlichen Terminen wie Silvester etc. verdoppeln sich die Wochen auf
8, 6 bzw. 4 Wochen.
3. Für den Fall, dass der Künstler wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die er
nicht zu verantworten hat, wie z.B. Unfall, Streik, Transportschaden,
Transportverzögerung, etc. nicht voll arbeitsfähig ist, wird er – jedoch ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht – bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu finden.
Unter dieser Voraussetzung entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag.
4. Die Gesamtheit der Gäste haftet für den ordnungsgemäßen Ablauf der
Veranstaltung. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet
ausschließlich der Schadensverursacher, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des DJ, die während einer
Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Schadensverursacher.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere
Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung,
Betriebsstörungen beim VA etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann,
hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf
Schadenersatz, etc.
5. Der Künstler hat den allgemeinen Weisungen des Veranstalters Folge zu leisten.
Ansonsten ist er in der Ausübung seiner Darbietung frei. Art und Charakter der
Darbietung sind bekannt.
6. Der gebuchte Künstler trägt seine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst.
7. Stromanschlüsse: 2x Schuko (Es dürfen keine anderen Verbraucher wie z.B.
Kühlschränke und Zapfanlagen an
diesem Stromkreis laufen. Dies klären wir vor Ort selbst ab.)
8. Die Stromanschlüsse haben anschlussfertig an der Bühne zu liegen. Ist dies nicht
möglich, muss telefonische
Rücksprache gehalten werden.
9. Der Veranstalter übernimmt die Haftung für den einwandfreien Zustand der Bühne
und der Stromanschlüsse.
10. In der Gage sind Strom- und GEMA-Gebühren nicht enthalten. Die Firma Event /
Discjockey KaMi Mattyson, trägt diese Kosten nicht. Wir weisen auf eine eventuelle
Abgabe- und Meldepflicht hin.
11. Wir sind berechtigt, im / um den Veranstaltungsort Werbung zu betreiben. Sie sind
berechtigt, auf eigene Kosten
Werbung für uns und die ggf. gebuchten Künstler zu machen.
12. Ohne unsere Zustimmung darf kein Mitschnitt auf Ton- oder Bildträgern der
Darbietung durchgeführt werden.
13. Gagengeheimnis: Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, keiner dritten Auskunft über die vereinbarte Gage zu geben, es sei denn, er ist hierzu gesetzlich
verpflichtet. Bei einem Verstoß gegen diesen Punkt ist Schadensersatz zu leisten.
14. Catering (Essen und Getränke) trägt der Veranstalter. Sollte dies unberücksichtigt
bleiben, gilt eine Pauschale von 100,00 € (netto) als vereinbart.
15. Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen
Vereinbarungen. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der VA diesen mit
seiner Unterschrift anerkannt hat.
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen. Folgende
Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Barzahlung vor einer Veranstaltung
b) Überweisungen unmittelbar nach Rechnungseingang vor oder nach der
Veranstaltung.
16. Der gebuchte Künstler und 1 technische(r) Mitarbeiter haben freien Eintritt.
17. Der Aufbau ist ab 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich.
18. Hinweis: Die optimale Bühnengröße beträgt 3 m Länge, 2 m Tiefe, – m Höhe.
19. Rechtsbeziehungen: Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen
deutschem Recht. Sind einzelne
Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im
Übrigen hierdurch nicht berührt. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform.
20. Wir behalten uns das Recht vor, bei außergewöhnlichen Gegebenheiten das
Vertragsverhältnis zu kündigen.
21. Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.